Rückerstattungsrichtlinien
AHC – Healthcare Recruiting
Stand: März 2026
1. Allgemeines
Die von AHC – Healthcare Recruiting angebotenen Dienstleistungen sind individuell, fachlich fundiert und werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Da es sich überwiegend um personenbezogene Beratungs-, Schulungs- und Dienstleistungsangebote handelt, gelten für Rückerstattungen besondere Bedingungen.
Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich nur gemäss den nachfolgenden Bestimmungen und – sofern anwendbar – über den ursprünglichen Zahlungsweg.
2. Dienstleistungen (Beratung, Schulung, Coaching, Support)
2.1 Rückerstattung bei Terminabsage
Eine kostenlose Stornierung oder Verschiebung ist bis 24 Stunden vor Terminbeginn möglich.
Bei Absagen unter 24 Stunden oder Nichterscheinen wird der Termin vollumfänglich verrechnet bzw. nicht rückerstattet.
2.2 Rückerstattung bei Unzufriedenheit
Sollte es trotz beiderseitigem Bemühen zu einer nachvollziehbaren und begründeten Unzufriedenheit mit einer erbrachten Leistung kommen, ist AHC innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu informieren.
AHC prüft den Fall und kann in Einzelfällen eine Teilrückerstattung oder eine Gutschrift anbieten. Ein genereller Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht; entsprechende Leistungen erfolgen ausdrücklich auf Kulanzbasis.
3. Projektbezogene Leistungen & Pakete
Bei gebuchten Paketen oder Projekten (z. B. Schulungspakete, Prozessbegleitungen, grössere Beratungsleistungen) gelten folgende Regelungen:
3.1 Rückerstattung bei Abbruch vor Projektstart
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bis 7 Tage vor Projektbeginn: 100% Rückerstattung
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weniger als 7 Tage vor Projektbeginn: 50% Rückerstattung
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nach Projektstart: keine Rückerstattung möglich; bereits erbrachte Leistungen werden vollumfänglich verrechnet
3.2 Verschiebung von Projekten
Eine Verschiebung ist grundsätzlich möglich:
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kostenlos bis 3 Tage vor geplantem Start
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spätere Verschiebungen können – je nach Planung und Ressourcenbindung – mit Aufwandkosten verbunden sein
4. Digitale Inhalte / Unterlagen
Sofern im Rahmen einer Leistung digitale Unterlagen, Vorlagen, Kursdokumente oder Downloads bereitgestellt werden, gilt:
Eine Rückerstattung nach Zustellung bzw. Freischaltung ist grundsätzlich ausgeschlossen, da digitale Inhalte unmittelbar nutzbar sind.
5. Personalvermittlung (Healthcare Recruiting)
5.1 Grundsatz
Die Leistung „Personalvermittlung“ umfasst insbesondere Bedarfsabklärung, Kandidatensuche, Kommunikation, Vorselektion sowie Koordination im Rekrutierungsprozess.
Die Vermittlungsprovision wird ausschliesslich bei erfolgreicher Vermittlung gemäss vereinbarter Erfolgsdefinition fällig (siehe AGB).
5.2 Rückerstattung nach erfolgreicher Vermittlung
Nach Abschluss einer erfolgreichen Vermittlung ist eine Rückerstattung der Vermittlungsprovision grundsätzlich ausgeschlossen.
5.3 Abbruch des Prozesses vor erfolgreicher Vermittlung
Wird der Vermittlungsprozess durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber abgebrochen, bevor ein Arbeitsvertrag, Mandatsvertrag oder eine entgeltliche Zusammenarbeit mit einer von AHC vorgestellten Kandidatin / einem Kandidaten zustande kommt, erfolgt grundsätzlich keine Rechnungsstellung.
6. Schlussbestimmungen
AHC behält sich vor, diese Rückerstattungsrichtlinien bei Bedarf anzupassen. Es gilt jeweils die aktuell auf der Website publizierte Version.
