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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AHC – Healthcare Recruiting
Stand: März 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Angebote von AHC – Healthcare Recruiting, insbesondere in den Bereichen Personalvermittlung / Recruiting im Gesundheits- und Versicherungswesen, Schulungen sowie Beratung. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von AHC schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und AHC kommt durch schriftliche Bestätigung zustande (E-Mail genügt). Massgebend sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen, Preise, Fristen und Konditionen.

3. Leistungen

AHC erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und mit grösstmöglicher Sorgfalt. Art, Umfang und Ziel der Leistung werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung definiert. AHC ist berechtigt, Leistungen selbst oder durch qualifizierte Dritte zu erbringen.

AHC schuldet keinen bestimmten Erfolg (z. B. Anstellung), sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.

4. Preise & Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder auf der Website publizierten Preise.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt., sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug behält sich AHC vor, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu verrechnen.

5. Terminabsagen & Stornierungen

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenlos storniert oder verschoben werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die reservierte Zeit vollumfänglich verrechnet.

Für Projekt- oder Schulungspakete gelten ergänzend die im Angebot definierten Stornierungsbedingungen.

6. Vertraulichkeit & Datenschutz

AHC verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Unterlagen.

Personendaten werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und ausschliesslich für den vorgesehenen Zweck verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Leistungserbringung erforderlich ist, eine gesetzliche Pflicht besteht oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

7. Haftung

AHC haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch nachweislich grobes Verschulden oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Verantwortung für Entscheidungen und die Umsetzung von Empfehlungen liegt bei der Auftraggeberin/dem Auftraggeber.

8. Personalvermittlung / Recruiting

8.1 Leistungsumfang und Verantwortung

AHC unterstützt die Auftraggeberin/den Auftraggeber bei der Rekrutierung durch Ansprache, Vorauswahl und Vorstellung geeigneter Kandidat:innen nach bestem Wissen.

Die finale Auswahl, Anstellung sowie die arbeitsvertragliche Ausgestaltung liegen ausschliesslich bei der Auftraggeberin/dem Auftraggeber. AHC übernimmt keine Gewähr für den Anstellungserfolg, die zukünftige Leistung oder arbeitsrechtliche Entwicklungen nach Stellenantritt.

8.2 Vertrauliche Behandlung von Kandidatenprofilen (Weitergabeverbot)

Sämtliche durch AHC übermittelten Kandidatenprofile, Unterlagen und Informationen sind vertraulich und dürfen ausschliesslich zur internen Prüfung im Rahmen des Rekrutierungsprozesses verwendet werden.

Eine Weitergabe an Dritte (insbesondere andere Unternehmen, Konzernstellen, externe HR-Partner oder Vermittlungsagenturen) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von AHC untersagt. Dies gilt auch für direkte Kontaktaufnahme mit Kandidat:innen ausserhalb des abgestimmten Prozesses.

8.3 Erfolgsdefinition

Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, sobald zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und einer durch AHC vorgestellten Kandidatin / einem Kandidaten ein Arbeitsvertrag, Mandatsvertrag oder eine sonstige entgeltliche Zusammenarbeit zustande kommt.

Dies gilt auch bei Vertragsformen wie Try & Hire, Temporärlösung, Freelance-/Mandatsmodelle, Teilzeit- oder Projektanstellungen.

8.4 Erfolgsprovision 

Bei erfolgreicher Vermittlung wird eine Erfolgsprovision gemäss nachfolgendem Modell fällig. Bemessungsgrundlage ist der Bruttojahresfixlohn (Fixum), exkl. variable Vergütungsbestandteile, Zulagen und Spesen. Massgebend ist das im Mandat bzw. in der Offerte vereinbarte Modell.

  • Basic (Standard): 8 % vom Jahresfixlohn, mindestens CHF 6’900

  • Plus (Professional): 11 % vom Jahresfixlohn, mindestens CHF 9’900

  • Premium (Priority): 14 % vom Jahresfixlohn, mindestens CHF 15’900

  • Executive (Search): 18 % vom Jahresfixlohn, mindestens CHF 19’900

Fälligkeit: Die Erfolgsprovision wird bei Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt und ist innert 10 Tagen netto zahlbar.

8.5 Schutzfrist / Umgehungsverbot

Erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Kandidatenvorstellung eine Anstellung oder sonstige entgeltliche Zusammenarbeit (auch indirekt, konzernintern oder über Dritte), gilt dies als erfolgreiche Vermittlung und löst die vereinbarte Provision aus.

Als Kandidatenvorstellung gilt bereits die Übermittlung von Profilangaben (auch anonymisiert), Kontaktdaten oder die Organisation eines Interviews.

8.6 Mehrfachvorstellung / bereits bekannte Kandidat:innen 

Falls die Auftraggeberin/der Auftraggeber nachweislich bereits vor Kandidatenvorstellung in einem aktiven Bewerbungs- oder Rekrutierungsprozess mit derselben Person stand, ist dies AHC innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Profils schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Meldung, gilt die Kandidatenvorstellung als durch AHC erfolgt.

9. Urheberrecht

Sämtliche durch AHC erstellten Unterlagen, Schulungsmaterialien, Konzepte und Inhalte bleiben geistiges Eigentum von AHC. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

10. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Aargau.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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